Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen in Hannover und Burgwedel

Mit dem Ausfuhrkennzeichen fahren Sie ein Auto selbst über die Grenze in ein anderes Land. Das Autozentrum Burgwedeler Hof beantragt es bei der Zulassungsstelle vor Ort, für 15 oder 30 Tage.

Auf einen Blick

Gültigkeit
15 oder 30 Tage
Zweck
Fahrt ins Ausland mit dem eigenen Auto
Voraussetzung
Versicherung mit eVB-Nummer und gültige HU
Erkennbar
Rotes Feld mit Ablaufdatum

Welches Kennzeichen

Exportkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen

Für die Fahrt ins Ausland, wenn das Auto dort bleiben soll. Es gilt für einen festen Zeitraum und wird auf den Käufer ausgestellt, auch mit Wohnsitz im Ausland.

Kurzzeitkennzeichen

Für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten innerhalb Deutschlands. Es gilt höchstens 5 Tage.

Zu den Kurzzeitkennzeichen

Regeln

Was beim Ausfuhrkennzeichen gilt

  • Das Kennzeichen hat am rechten Rand ein rotes Feld mit dem Ablaufdatum.
  • Das Auto braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung für den ganzen Zeitraum, nachgewiesen über eine eVB-Nummer.
  • Die Hauptuntersuchung muss mindestens bis zum Ende der Gültigkeit laufen. Sonst ist vorher eine neue HU nötig.
  • Die Kfz-Steuer für den Zeitraum wird im Voraus bezahlt.
  • Nach Ablauf des Datums darf das Auto in Deutschland nicht mehr fahren.

Auto kaufen für den Export

Wie der Kauf mit Mehrwertsteuer-Kaution und Zollabwicklung läuft, steht auf der Seite zum Export.

Zum Export

Unterlagen

Unterlagen für das Exportkennzeichen

Vollmacht und Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer bekommen Sie im Autozentrum.

Ablauf

So beantragt das Autozentrum Ihr Ausfuhrkennzeichen

  1. Zeitraum wählen

    Sie entscheiden, ob Sie das Kennzeichen für 15 oder für 30 Tage brauchen.

  2. Versicherung besorgen

    Sie schließen eine Versicherung für Ausfuhrkennzeichen ab und erhalten die eVB-Nummer.

  3. Unterlagen abgeben

    In Großburgwedel geben Sie Papiere und HU-Nachweis ab und unterschreiben die Vollmacht.

  4. Kennzeichen erhalten

    Das Autozentrum beantragt das Ausfuhrkennzeichen bei der Zulassungsstelle und gibt es Ihnen mit den Papieren.

Fragen

Fragen zum Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen: Was brauche ich?

Soll das Auto dauerhaft ins Ausland, brauchen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens 5 Tage und ist für Fahrten innerhalb Deutschlands gedacht, etwa für eine Überführung. Welches in Ihrem Fall passt, klärt das Autozentrum Burgwedeler Hof vor dem Antrag mit Ihnen, telefonisch unter 05139 9835333.

Wie lange gilt ein Ausfuhrkennzeichen?

Das Autozentrum Burgwedeler Hof beantragt Ausfuhrkennzeichen für 15 oder 30 Tage. Das Ablaufdatum steht im roten Feld am rechten Rand des Schilds. Bis dahin muss das Auto die Grenze passiert haben, danach darf es in Deutschland nicht mehr fahren. Planen Sie die Route deshalb mit etwas Puffer.

Welche Versicherung brauche ich für ein Ausfuhrkennzeichen?

Sie brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen, die den gesamten Zeitraum und die Länder auf Ihrer Route abdeckt. Nach dem Abschluss erhalten Sie eine eVB-Nummer, die das Autozentrum Burgwedeler Hof für den Antrag braucht. Welche Länder die Police umfasst, fragen Sie direkt beim Versicherer. Rückfragen zum Antrag unter 05139 9835333.

Exportkennzeichen beantragen

Nennen Sie den gewünschten Zeitraum und Ihr Zielland. Dann klärt das Autozentrum, welche Unterlagen noch fehlen.