Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Burgwedel

Ein Auto ohne Zulassung ein paar Tage bewegen, zum Beispiel für die Überführung oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung: Dafür gibt es das Kurzzeitkennzeichen. Das Autozentrum Burgwedeler Hof beantragt es für Sie bei der Zulassungsstelle.

Auf einen Blick

Gültigkeit
5 Tage
Erlaubt
Überführung, Probefahrt, Fahrt zur Prüfung
Voraussetzung
Versicherung mit eVB-Nummer und gültige HU
Beantragung
Über das Autozentrum mit Vollmacht

Wofür

Wofür das Kurzzeitkennzeichen gedacht ist

Überführung

Sie haben ein Auto gekauft, das noch nicht zugelassen ist, und möchten es nach Hause fahren.

Probefahrt

Ein abgemeldetes Fahrzeug soll vor dem Kauf auf der Straße getestet werden.

Fahrt zur Prüfung

Das Auto muss zur Hauptuntersuchung oder in eine Werkstatt, ist aber nicht zugelassen.

Regeln

Kurzzeitkennzeichen in Hannover: was gilt

  • Das Kennzeichen gilt höchstens 5 Tage, das Ablaufdatum steht im gelben Feld am rechten Rand.
  • Es ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und darf nicht an einem anderen Auto verwendet werden.
  • Erlaubt sind nur Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten, keine Fahrten im Alltag.
  • Das Fahrzeug braucht eine gültige Hauptuntersuchung. Ohne HU ist nur die Fahrt zur nächsten Prüfstelle erlaubt.
  • Für den Zeitraum ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nötig, nachgewiesen über eine eVB-Nummer.

Ins Ausland?

Für Fahrten über die Grenze ist das Ausfuhrkennzeichen gedacht, nicht das Kurzzeitkennzeichen.

Zu den Ausfuhrkennzeichen

Unterlagen

Was Sie für das Kurzzeitkennzeichen brauchen

Die Vollmacht für die Zulassungsstelle unterschreiben Sie direkt im Autozentrum.

Ablauf

So kommen Sie über das Autozentrum an das Kennzeichen

  1. Versicherung abschließen

    Bei einer Kfz-Versicherung erhalten Sie die eVB-Nummer für eine Kurzzeitversicherung.

  2. Unterlagen abgeben

    Sie bringen Ausweis, Fahrzeugpapiere und HU-Nachweis nach Großburgwedel und unterschreiben die Vollmacht.

  3. Kennzeichen erhalten

    Das Autozentrum beantragt das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle und übergibt es Ihnen.

Fragen

Fragen zum Kurzzeitkennzeichen

Wie schnell bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Zulassungsstelle gibt Kurzzeitkennzeichen in der Regel direkt aus, sobald alle Unterlagen vollständig sind. Vorher brauchen Sie die eVB-Nummer einer Kurzzeitversicherung. Wenn Sie die schon haben, beantragt das Autozentrum Burgwedeler Hof das Kennzeichen mit Ihrer Vollmacht. Den Termin stimmen Sie unter 05139 9835333 ab.

Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine gültige HU?

Ja. Ein Kurzzeitkennzeichen gibt es grundsätzlich nur für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung. Ist die HU abgelaufen, darf das Auto mit dem Kennzeichen nur noch zur nächsten Prüfstelle fahren. Ob Ihr HU-Nachweis reicht, prüft das Autozentrum Burgwedeler Hof vorab, telefonisch unter 05139 9835333.

Wofür darf ich ein Kurzzeitkennzeichen nutzen?

Erlaubt sind Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten, zum Beispiel vom Autozentrum Burgwedeler Hof zu Ihnen nach Hause. Für den Weg zur Arbeit oder den Einkauf ist das Kennzeichen nicht gedacht. Es gilt höchstens 5 Tage und nur für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde.

Kurzzeitkennzeichen beantragen

Rufen Sie an, bevor Sie kommen. Dann klären Sie vorab, ob Versicherung und HU-Nachweis passen.