Kurzzeitkennzeichen
Ein Auto ohne Zulassung ein paar Tage bewegen, zum Beispiel für die Überführung oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung: Dafür gibt es das Kurzzeitkennzeichen. Das Autozentrum Burgwedeler Hof beantragt es für Sie bei der Zulassungsstelle.
Auf einen Blick
Wofür
Sie haben ein Auto gekauft, das noch nicht zugelassen ist, und möchten es nach Hause fahren.
Ein abgemeldetes Fahrzeug soll vor dem Kauf auf der Straße getestet werden.
Das Auto muss zur Hauptuntersuchung oder in eine Werkstatt, ist aber nicht zugelassen.
Regeln
Unterlagen
Die Vollmacht für die Zulassungsstelle unterschreiben Sie direkt im Autozentrum.
Ablauf
Bei einer Kfz-Versicherung erhalten Sie die eVB-Nummer für eine Kurzzeitversicherung.
Sie bringen Ausweis, Fahrzeugpapiere und HU-Nachweis nach Großburgwedel und unterschreiben die Vollmacht.
Das Autozentrum beantragt das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle und übergibt es Ihnen.
Fragen
Die Zulassungsstelle gibt Kurzzeitkennzeichen in der Regel direkt aus, sobald alle Unterlagen vollständig sind. Vorher brauchen Sie die eVB-Nummer einer Kurzzeitversicherung. Wenn Sie die schon haben, beantragt das Autozentrum Burgwedeler Hof das Kennzeichen mit Ihrer Vollmacht. Den Termin stimmen Sie unter 05139 9835333 ab.
Ja. Ein Kurzzeitkennzeichen gibt es grundsätzlich nur für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung. Ist die HU abgelaufen, darf das Auto mit dem Kennzeichen nur noch zur nächsten Prüfstelle fahren. Ob Ihr HU-Nachweis reicht, prüft das Autozentrum Burgwedeler Hof vorab, telefonisch unter 05139 9835333.
Erlaubt sind Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten, zum Beispiel vom Autozentrum Burgwedeler Hof zu Ihnen nach Hause. Für den Weg zur Arbeit oder den Einkauf ist das Kennzeichen nicht gedacht. Es gilt höchstens 5 Tage und nur für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde.
Rufen Sie an, bevor Sie kommen. Dann klären Sie vorab, ob Versicherung und HU-Nachweis passen.