Ratgeber
Der Kredit läuft noch, aber das Auto soll weg? Das ist kein Hindernis, erfordert aber ein paar Schritte mehr. Hier steht, warum die Bank mitreden muss, wie die Restschuld abgelöst wird und was beim Verkauf an einen Händler anders läuft.
Stand: September 2026. Die Angaben sind allgemeine Informationen, verbindlich sind die Bedingungen Ihres Kreditvertrags.
Auf einen Blick
Hintergrund
Bei den meisten Autokrediten dient das Auto selbst als Sicherheit. Die Bank lässt es sich zur Sicherheit übereignen und behält dafür den Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II, bis zur letzten Rate. Ohne dieses Papier kann ein Käufer das Auto nicht auf sich zulassen.
Verkaufen dürfen Sie das Auto trotzdem. Die Bank gibt den Fahrzeugbrief aber erst heraus, wenn der offene Kreditbetrag bezahlt ist. Genau diesen Schritt muss jeder Verkauf einplanen.
Anders ist es bei einem Ratenkredit ohne Sicherungsübereignung, etwa einem freien Kredit Ihrer Hausbank. Dann liegt der Fahrzeugbrief bei Ihnen, und der Verkauf läuft wie bei einem abbezahlten Auto. Ein Blick in den Kreditvertrag klärt, welcher Fall vorliegt.
Ablauf
Die Bank nennt Ihnen den Betrag, mit dem der Kredit zu einem bestimmten Datum komplett getilgt ist.
Privat oder beim Händler. Wichtig ist, dass der Käufer weiß, dass der Fahrzeugbrief noch bei der Bank liegt.
Der Käufer oder der Händler zahlt die Ablösesumme direkt an die Bank, den Rest des Kaufpreises bekommen Sie.
Nach Zahlungseingang schickt die Bank den Fahrzeugbrief. Erst dann kann das Auto umgemeldet werden.
Ist der Verkaufspreis niedriger als die Ablösesumme, zahlen Sie die Differenz aus eigener Tasche an die Bank. Klären Sie das vor dem Verkauf, damit keine Lücke entsteht.
Kosten
Einen Verbraucherkredit dürfen Sie jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Die Bank kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, deren Höhe das Gesetz begrenzt.
Im Gegenzug sparen Sie die Zinsen für die restliche Laufzeit. Die genaue Rechnung steht im Ablöseangebot der Bank.
Schlussrate
Bei einer Finanzierung mit Schlussrate sind die monatlichen Raten niedrig, am Ende steht ein großer Betrag. Beim vorzeitigen Verkauf gehört diese Schlussrate zur Ablösesumme dazu. Die Rechnung ist deshalb oft knapper als bei einem klassischen Ratenkredit.
Ist ohnehin ein neues Auto geplant, lässt sich die Schlussrate beim nächsten Kauf verrechnen. Das alte Auto wird dann in Zahlung gegeben und die Restschuld aus dem Anrechnungsbetrag getilgt.
Privat oder Händler
Möglich, aber umständlich. Viele Käufer zahlen ungern an eine fremde Bank oder warten nicht, bis der Fahrzeugbrief kommt. Ein Treffen bei der Bank oder eine Zahlung über ein Treuhandkonto schafft Sicherheit für beide Seiten.
Händler kennen den Ablauf. Sie überweisen die Ablösesumme direkt an Ihre Bank und zahlen Ihnen den Rest aus. Sie müssen sich um nichts kümmern außer der Ablösesumme.
Kaufen Sie beim selben Händler ein neues Auto, wird die Restschuld aus dem Anrechnungsbetrag getilgt. Bleibt ein Überschuss, mindert er den neuen Kaufpreis.
Unterlagen
Das Ablöseangebot gilt nur bis zu einem bestimmten Datum. Fordern Sie es deshalb erst an, wenn der Verkauf konkret wird.
Leasing
Nein. Beim Leasing gehört das Auto der Leasinggesellschaft, nicht Ihnen. Ein Verkauf ist nur mit deren Zustimmung möglich, etwa wenn sie das Auto vorzeitig an Sie oder einen Händler verkauft. Dieser Ratgeber betrifft ausschließlich finanzierte Autos.
Beim Autozentrum
Fragen
Ja. Sie brauchen dafür die Ablösesumme Ihrer Bank, denn der Fahrzeugbrief wird erst nach Tilgung des Kredits herausgegeben. Beim Verkauf an einen Händler zahlt dieser die Ablösesumme direkt an die Bank und Ihnen den Rest. Das Autozentrum Burgwedeler Hof übernimmt diesen Ablauf beim Ankauf, Anfragen unter 05139 9835333.
Meist die Bank. Sie lässt sich das Auto zur Sicherheit übereignen und behält die Zulassungsbescheinigung Teil II bis zur letzten Rate. Bei einem freien Ratenkredit ohne Sicherungsübereignung liegt der Brief dagegen bei Ihnen. Ob das Auto trotzdem schnell verkauft werden kann, klärt das Autozentrum Burgwedeler Hof mit Ihnen unter 05139 9835333.
Die Restschuld wird mit dem Verkaufserlös abgelöst. Ist der Kaufpreis höher, bekommen Sie die Differenz ausgezahlt. Ist er niedriger, zahlen Sie den fehlenden Betrag selbst an die Bank. Für die vorzeitige Tilgung darf die Bank höchstens 1 Prozent Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das Autozentrum Burgwedeler Hof überweist die Ablösesumme beim Ankauf direkt an Ihre Bank.
Ja. Bei der Inzahlungnahme wird die Restschuld aus dem Anrechnungsbetrag getilgt, ein Überschuss mindert den Preis des neuen Autos. Beim Autozentrum Burgwedeler Hof in Großburgwedel brauchen Sie dafür nur das Ablöseangebot Ihrer Bank. Den Rest regelt das Autozentrum, Fragen dazu unter 05139 9835333.
Nennen Sie am Telefon die Eckdaten Ihres Autos und die Bank, bei der der Kredit läuft. Dann besprechen Sie, wie die Ablösung beim Ankauf funktioniert.