Ratgeber
Kaufen Sie als Privatperson einen Gebrauchtwagen beim Händler, schützt Sie das Gesetz bei Mängeln. Hier steht, wie lange die Gewährleistung gilt, was die Beweislastumkehr bedeutet und warum sie nicht dasselbe ist wie eine Garantie.
Stand: September 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Auf einen Blick
Grundlagen
Die Gewährleistung, im Gesetz Mängelhaftung genannt, ist ein Recht aus dem Kaufvertrag. Der Händler steht dafür ein, dass das Auto bei der Übergabe frei von Sachmängeln ist. Dazu gehört, dass es die vereinbarte Beschaffenheit hat und sich für den gewöhnlichen Gebrauch eignet.
Nicht jeder Defekt ist ein Mangel. Ein Gebrauchtwagen darf Verschleiß zeigen, der zu Alter und Laufleistung passt. Abgefahrene Bremsbeläge bei 120.000 Kilometern sind normal, ein Getriebeschaden kurz nach dem Kauf eines gepflegten Autos meist nicht.
Mangel oder Verschleiß
Die Grenze zwischen Mangel und Verschleiß ist die häufigste Streitfrage beim Gebrauchtwagenkauf. Als Orientierung helfen diese Beispiele.
Bremsbeläge und Bremsscheiben, Reifen, Wischerblätter, eine altersschwache Batterie oder eine Kupplung bei hoher Laufleistung.
Ein Motor- oder Getriebeschaden kurz nach dem Kauf, verschwiegene Unfallschäden, ein falscher Kilometerstand oder Ausstattung, die im Vertrag steht, aber fehlt.
Entscheidend ist immer der Einzelfall: Alter, Laufleistung, Preis und was im Kaufvertrag vereinbart wurde.
Dauer
Gesetzlich gilt die Gewährleistung 2 Jahre ab Übergabe. Bei Gebrauchtwagen darf der Händler sie gegenüber Privatkunden auf 1 Jahr verkürzen. Seit 2022 muss er das aber vor Vertragsschluss eigens darauf hinweisen und im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbaren. Ein Satz im Kleingedruckten reicht dafür nicht.
2 Jahre ab Übergabe des Autos.
Verkürzung auf mindestens 1 Jahr, wenn ausdrücklich und gesondert vereinbart.
Zwischen Unternehmen kann die Gewährleistung weitgehend ausgeschlossen werden.
Beweislast
Zeigt sich ein Mangel innerhalb von 12 Monaten nach der Übergabe, vermutet das Gesetz, dass er schon beim Kauf vorhanden war. Dann muss der Händler beweisen, dass das Auto bei der Übergabe in Ordnung war, und nicht Sie das Gegenteil.
Diese Frist gilt seit dem 1. Januar 2022, vorher waren es 6 Monate. Nach Ablauf der 12 Monate liegt die Beweislast bei Ihnen, falls die Gewährleistung dann noch läuft.
Ausschluss
Gegenüber Privatkunden nicht. Klauseln wie gekauft wie gesehen oder unter Ausschluss jeder Gewährleistung sind beim Händlerkauf unwirksam, soweit sie die gesetzlichen Rechte beschneiden.
Erlaubt ist etwas anderes: Bekannte Mängel dürfen im Vertrag festgehalten werden. Für diese Mängel haftet der Händler dann nicht. Auch das muss seit 2022 ausdrücklich und gesondert vereinbart sein, zum Beispiel als eigene Liste mit Unterschrift.
Ihre Rechte
Zuerst hat der Händler das Recht, den Mangel zu beheben. Beim Gebrauchtwagen heißt das in aller Regel Reparatur.
Scheitert die Reparatur oder verweigert der Händler sie, können Sie vom Kauf zurücktreten oder den Preis mindern. Bei einem geringfügigen Mangel ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
Hat der Händler den Mangel zu vertreten, kommt zusätzlich Schadensersatz in Betracht.
Melden Sie einen Mangel schriftlich und geben Sie dem Händler Gelegenheit, das Auto anzusehen. Lassen Sie ihn nicht vorher woanders reparieren, sonst riskieren Sie Ihre Ansprüche.
Mangel melden
Beschreiben Sie den Mangel per E-Mail oder Brief und nennen Sie, seit wann er auftritt.
Geben Sie dem Händler eine angemessene Frist, den Mangel zu beheben.
Der Händler darf das Auto ansehen und die Reparatur selbst durchführen.
Ansprüche aus der Gewährleistung verjähren. Melden Sie einen Mangel deshalb nicht erst kurz vor Ablauf.
Garantie
Gesetzliches Recht gegenüber dem Händler. Gilt für Mängel, die bei der Übergabe schon da waren. Kostet nichts extra.
Freiwilliges Versprechen, oft von einem externen Garantiegeber. Deckt Schäden an bestimmten Bauteilen, die während der Laufzeit auftreten. Umfang und Bedingungen stehen im Garantievertrag.
Eine Garantie ersetzt die Gewährleistung nicht, sie kommt dazu. Im Schadensfall können Sie wählen, welches Recht Sie geltend machen.
Streit um einen Mangel
Streiten Händler und Käufer, ob ein Mangel schon beim Kauf bestand, hilft ein Gutachten. Mehr dazu beim KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel von Mirel Hadzalic.
Beim Autozentrum
Fragen
Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht gegenüber dem Händler für Mängel, die bei der Übergabe schon vorhanden waren. Eine Garantie ist ein freiwilliger Zusatzvertrag, der Schäden an bestimmten Bauteilen während der Laufzeit abdeckt. Beim Autozentrum Burgwedeler Hof gilt die Gewährleistung immer, eine Garantie von bis zu 3 Jahren können Sie zusätzlich abschließen.
Grundsätzlich 2 Jahre ab Übergabe. Bei Gebrauchtwagen darf der Händler die Frist gegenüber Privatkunden auf 1 Jahr verkürzen, wenn er vorher eigens darauf hinweist und das im Vertrag gesondert vereinbart wird. Welche Frist beim Autozentrum Burgwedeler Hof gilt, steht im Kaufvertrag, Rückfragen vor dem Kauf unter 05139 9835333.
Gegenüber Privatkunden nicht, auch nicht mit Formulierungen wie gekauft wie gesehen. Erlaubt ist nur, bekannte Mängel ausdrücklich und gesondert im Vertrag festzuhalten. Gegenüber Firmen darf die Gewährleistung weitgehend ausgeschlossen werden. Beim Autozentrum Burgwedeler Hof stehen bekannte Mängel deshalb einzeln im Kaufvertrag, Rückfragen vorab unter 05139 9835333.
Zeigt sich ein Mangel in den ersten 12 Monaten nach der Übergabe, wird vermutet, dass er schon beim Kauf bestand. Der Händler muss dann das Gegenteil beweisen. Die Frist gilt seit dem 1. Januar 2022 für Käufe von Privatkunden beim Händler. Fragen zu einem Auto aus dem Bestand beantwortet das Autozentrum Burgwedeler Hof unter 05139 9835333.
Im Autozentrum Burgwedeler Hof stehen alle Vereinbarungen und bekannten Mängel im Kaufvertrag. Fragen dazu klären Sie vor der Unterschrift.