Ratgeber
Ein Gebrauchtwagen vom Händler bringt mehr Rechte als ein Kauf von privat. Worauf es trotzdem ankommt, zeigt diese Checkliste: vom ersten Blick ins Inserat über die Probefahrt bis zur Unterschrift unter den Kaufvertrag.
05139 9835333 Fahrzeugbestand ansehenCheckliste
Händler oder privat
Ein gewerblicher Händler haftet gegenüber Privatkunden für Mängel, die beim Kauf schon vorhanden waren. Diese gesetzliche Gewährleistung lässt sich beim Gebrauchtwagen auf 1 Jahr verkürzen, aber nicht ausschließen. Tritt innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf ein Mangel auf, wird zudem vermutet, dass er schon bei der Übergabe bestand.
Bei einem Kauf von privat kann die Haftung dagegen komplett ausgeschlossen werden. Dazu kommen beim Händler Angebote wie Finanzierung, Inzahlungnahme und Zusatzgarantie.
Vor dem Termin
Vieles lässt sich schon klären, bevor Sie losfahren. Diese Punkte sollten Sie vor der Besichtigung prüfen.
Besichtigung
Ungleiche Spaltmaße, Farbunterschiede zwischen Bauteilen und Rost an Schwellern oder Radläufen deuten auf Reparaturen oder Pflegebedarf hin.
Abgegriffenes Lenkrad, abgenutzte Pedale oder durchgesessene Sitze sollten zum angegebenen Kilometerstand passen.
Ölstand und Kühlmittel prüfen, auf feuchte Stellen und Ölspuren achten. Ein kalter Motor verrät beim Start mehr als ein warmgefahrener.
Profil und Alter der Reifen ansehen, ungleich abgefahrene Reifen können auf ein Problem an der Spur hinweisen. Nach dem Start müssen alle Warnleuchten erlöschen.
Probefahrt
Der Motor sollte sauber anspringen und ohne Rauch aus dem Auspuff rund laufen.
Schalten, Anfahren und Kupplung testen. Bei Automatik auf ruckfreie Gangwechsel achten.
Bei höherem Tempo auf Vibrationen im Lenkrad, Windgeräusche und einen sauberen Geradeauslauf achten.
Einmal kräftig bremsen. Das Auto darf dabei nicht zur Seite ziehen oder rubbeln.
Nehmen Sie sich für die Probefahrt mindestens 20 Minuten Zeit und schalten Sie das Radio aus. Geräusche verraten oft mehr als jede Anzeige.
Papiere
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief muss mit der Nummer am Auto übereinstimmen. Sie steht meist unten an der Windschutzscheibe und auf dem Typschild.
Die Kilometerstände in früheren HU-Berichten und Werkstattrechnungen zeigen, ob der Tacho plausibel ist. Springt der Stand zurück, sollten Sie nachfragen.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist Ihr wichtigstes Dokument. Mündliche Zusagen helfen im Streitfall wenig, deshalb gehört alles Vereinbarte schriftlich hinein.
Ein Satz wie gekauft wie gesehen schließt die Gewährleistung beim Kauf vom Händler als Privatkunde nicht aus. Was der Händler davon abweichend vereinbaren darf, erklärt der Ratgeber zur Gewährleistung.
Nach dem Kauf
Bezahlt wird beim Händler meist per Überweisung, oft mit einer Anzahlung bei Vertragsschluss und dem Rest vor der Abholung. Für die Zulassung brauchen Sie eine eVB-Nummer Ihrer Versicherung und die Papiere des Autos.
Folgekosten
Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Rechnung. Wer vorher nachrechnet, erlebt nach dem Kauf keine Überraschung.
Der Beitrag hängt von Typklasse, Regionalklasse und Ihrem Schadenfreiheitsrabatt ab. Mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder der Typschlüsselnummer bekommen Sie vorab ein Angebot.
Sie richtet sich nach Hubraum, Antrieb und CO2-Ausstoß. Der Zoll bietet dafür einen Rechner an, die Werte stehen im Fahrzeugschein.
Steht die nächste Inspektion, ein Zahnriemenwechsel oder neue Reifen an, gehört das in den Preisvergleich.
Dazu kommen Gebühren der Zulassungsstelle und die Kennzeichen, falls Sie keine eigenen mitbringen.
Fragen
Eine feste Grenze gibt es nicht. Wichtiger als die Zahl ist, wie das Auto gewartet wurde. Als grober Durchschnitt gelten rund 15.000 Kilometer pro Jahr. Ein Auto mit 150.000 Kilometern und lückenlosem Serviceheft kann die bessere Wahl sein als eines mit weniger Laufleistung ohne Nachweise. Das Autozentrum Burgwedeler Hof zeigt Ihnen die Unterlagen vor dem Kauf.
Fragen Sie nach Vorbesitzern, Unfallschäden, Serviceheft und dem letzten HU-Bericht. Wichtig ist auch, welche Arbeiten vor der Übergabe noch erledigt werden und ob eine Garantie möglich ist. Beim Autozentrum Burgwedeler Hof können Sie diese Punkte vorab am Telefon unter 05139 9835333 klären und später im Kaufvertrag festhalten lassen.
Beides hat eine eigene Aufgabe. Der Kaufvertrag hält fest, was vereinbart wurde, vom Preis bis zu bekannten Mängeln. Den Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II, brauchen Sie für die Zulassung. Er beweist allein aber kein Eigentum. Beim Autozentrum Burgwedeler Hof bekommen Sie beide Dokumente, Rückfragen dazu unter 05139 9835333.
Starten Sie den Motor möglichst kalt und fahren Sie mindestens 20 Minuten auf unterschiedlichen Strecken. Achten Sie auf Geräusche, das Schaltverhalten, den Geradeauslauf und eine gleichmäßige Bremswirkung. Beim Autozentrum Burgwedeler Hof in Großburgwedel ist die A7 nur rund 1,5 Kilometer entfernt, dort lässt sich auch das Verhalten bei höherem Tempo testen.
Im Fahrzeugbestand sehen Sie alle Gebrauchtwagen, die gerade im Autozentrum Burgwedeler Hof stehen. Termine für Besichtigung und Probefahrt vereinbaren Sie telefonisch.